BDL aktuell – Ausgabe Januar 2026

Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitglieder


Leasing konkret

REGULATORIK & AUFSICHT

BRUBEG: Neue ESG-Anforderungen auch für Leasing-Gesellschaften

Nach der Verabschiedung des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) durch den Deutschen Bundestag steht die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kurz bevor. Kernpunkt ist ein neuer Unterabschnitt 5e im Kreditwesengesetz. Institute müssen ESG-Risiken künftig in Strategie, Risikomanagement und Vergütungssysteme einbeziehen und entsprechende ESG-Risikopläne erstellen. Eine Ausnahme für Leasing-Gesellschaften wurde nicht vorgesehen.

Allerdings gelten Erleichterungen: Leasing-Gesellschaften können wie kleine und nicht komplexe Institute behandelt werden, wenn Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäftstätigkeit mit denen kleiner und nicht komplexer Instituten vergleichbar sind. ESG-Risikopläne dürfen in diesem Fall qualitativ ausgestaltet sein. Bis Ende 2029 sind nur umweltbezogene Risiken zu berücksichtigen. 

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BDL-Anwendungshinweise zu DORA

Der BDL hat mit Unterstützung seiner Mitglieder in den Arbeitsgremien und zusammen mit der Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anwendungshinweise zu den Anforderungen der DORA-Verordnung erarbeitet. Sie systematisieren die für Leasing-Unternehmen relevanten DORA-Vorgaben und zeigen Spielräume für eine proportionale Umsetzung auf. Die praxisnahen Hinweise sollen Unterstützung für eine resiliente und aufsichtskonforme Organisation bieten.

Für Leasing-Unternehmen sind die Anforderungen aus der DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 ab dem 1. Januar 2027 anzuwenden. Damit entsteht frühzeitig Bedarf an Orientierung zur praktischen Umsetzung.

Ergänzend plant der BDL Workshops zur Anwendung der Hinweise. Leasing-Gesellschaften im BDL können die Anwendungshinweise bei der Geschäftsstelle anfordern.

Modernisierungsagenda: Vorschläge zum Bürokratierückbau melden

Die Bundesregierung ruft Unternehmen und Verbände auf, konkrete Vorschläge für den Abbau bürokratischer Lasten einzureichen. Ziel ist es, Belastungen schneller zu identifizieren und praktikable Entlastungen umzusetzen.

Hierfür wurde das Portal EinfachMachen gestartet. Der BDL hat bereits Vorschläge eingebracht. Zusätzlich sind Unternehmen eingeladen, eigene Beispiele und Hinweise laufend zu melden. Das Portal startet als Beta-Version und wird ab 2026 weiter ausgebaut.

Details im Rundschreiben

NACHHALTIGKEIT & BERICHTERSTATTUNG

Überarbeitete EU-Taxonomie im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die Europäische Union hat einen neuen Delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Damit werden die bestehenden Delegierten Verordnungen sowie zu Klima- und Umweltzielen überarbeitet.

Die Änderungen gehen auf Vorarbeiten der „Platform on Sustainable Finance“ zurück und sollen die Anwendung der Taxonomie vereinfachen und ihre Wirksamkeit erhöhen. Zentrale Anpassungen sind die Einführung eines Wesentlichkeitsgrundsatzes, Änderungen an den Meldebögen sowie Anpassungen der Do-No-Significant-Harm-Kriterien (DNSH) , insbesondere mit Blick auf den Einsatz von Chemikalien.

Die neue Verordnung gilt seit dem 1. Januar 2026 und ist grundsätzlich bereits auf das Geschäftsjahr 2025 anzuwenden. Aufgrund laufender Vorbereitungen erhalten Unternehmen jedoch ein Wahlrecht, die neuen Vorgaben erst ab dem Folgejahr umzusetzen. Ergänzend hat die Europäische Kommission Fragen und Antworten zur Anwendung des Wahlrechts und zu den inhaltlichen Änderungen veröffentlicht.

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Einigung im Omnibus-I-Verfahren

Die Europäische Union hat sich nach intensiven Verhandlungen vor Weihnachten auf einen Kompromiss im Omnibus-I-Verfahren zur Anpassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verständigt. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird in Kürze erwartet. Die Änderungen treten 20 Tage danach in Kraft. Der Anwendungsbereich der CSRD wurde deutlich eingeschränkt. Die CSRD wird im Rahmen des CSRD-Umsetzungsgesetzes in deutsches Recht überführt.

Bei der EU-Lieferkettenrichtlinie wurden die Schwellenwerte erhöht und zentrale Pflichten gestrichen. Die CSDDD ist bis spätestens Mitte 2028 in nationales Recht umzusetzen und erlaubt nun ausdrücklich, bestehende nationale Lieferkettengesetze an die Regelungen der Richtlinie anzupassen. Bis zur Umsetzung gilt in Deutschland das nationale Lieferkettengesetz (LkSG) weiter. Es greift seit 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

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EU-Kommission schlägt Verordnung zu „Clean Corporate Vehicles“ vor

Die Europäische Kommission hat am 16. Dezember 2025 ihr Autopaket vorgelegt. Teil davon ist ein Verordnungsvorschlag zu sogenannten sauberen Firmenfahrzeugen („Clean Corporate Vehicles“), der am 17. Dezember veröffentlicht wurde.

Vorgesehen sind nationale Zielvorgaben für den Mindestanteil solcher Fahrzeuge bei Neuzulassungen von Firmenfahrzeugen. Einbezogen werden nur die Flotten von Großunternehmen in jedem einzelnen Mitgliedstaat. Ein Unternehmen ist danach ein großes, wenn zwei dieser Kriterien zutreffen: Bilanzsumme über 25 Mio. Euro, Umsatz über 50 Mio. Euro, über 250 Beschäftigte.

Eine Flottenzuordnung der Fahrzeuge zu den Unternehmen soll hierbei über die Zulassung („registration“) erfolgen. Bei der deutschen Halterzulassung erfolgt diese somit beim nutzenden Unternehmen. Insofern wurde das vom BDL stets vorgetragene Argument, Leasing-Unternehmen sind Finanzierer, nicht Betreiber von Fahrzeugflotten, berücksichtigt. Ursprünglich stand zur Diskussion, dass ausschließlich für Leasing- und Vermieter-Gesellschaften Quoten gelten sollten.

Details im Rundschreiben

STEUERN & BILANZEN

Gebäude-AfA: Erleichterte Anforderungen nach Rücknahme eines BMF-Schreibens

Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Schreiben aus 2023 zurückgenommen, worin restriktive Anforderungen für die Bemessung der Gebäude-AfA nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer aufgestellt worden waren. Anlass ist ein kürzlich im Bundessteuerblatt veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs. Der BFH stärkt darin die Position der Steuerpflichtigen und senkt die Hürden für die Darlegung einer verkürzten Nutzungsdauer. Damit eröffnet sich wieder mehr Spielraum bei der steuerlichen Abschreibung von Gebäuden.

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BMF aktualisiert Grundsätze zu Gebäudeaufwänden

Mit Schreiben vom 26. Januar 2026 hat das BMF die Grundsätze zur bilanziellen Behandlung von Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden überarbeitet. Das neue Schreiben ersetzt Regelungen aus den Jahren 2003 und 2017. Im Mittelpunkt stehen Wohngebäude. In bestimmten Fällen kann das Schreiben jedoch auch für das Immobilien-Leasing relevant sein. 
Es enthält zahlreiche Detailänderungen, die unter anderem die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Erleichtert wird insbesondere der steuerliche Sofortabzug energetischer Sanierungsmaßnahmen. Zudem verkürzt sich der Zeitraum für eine „Sanierung in Raten“ von fünf auf drei Jahre. Teilweise ergeben sich dabei Abweichungen zu den handelsrechtlichen Vorgaben des Standards IDW RS IFA 1 n.F., was Fragen zur Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz aufwirft.

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Leasing in der Politik

Neues Förderprogramm für Elektroautos – Leasing ausdrücklich förderfähig 

Ein neues Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt private Haushalte beim Kauf und Leasing von neu zugelassenen Elektrofahrzeugen. Je nach Einkommen und Familiensituation sind Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro möglich. Leasing ist dabei rechtlich und fördertechnisch dem Kauf gleichgestellt. Gefördert werden Neufahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb sowie Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. Förderfähig sollen Zulassungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 sein. Das Antragsportal soll im Mai 2026 starten.

Zentrale Details bleiben offen. In den bisher veröffentlichten Fragen und Antworten des BMUKN wird auf die noch ausstehende Förderrichtlinie verwiesen.

Der BDL begrüßt, dass Leasing in das neue E-Auto-Förderprogramm einbezogen wird. Kritisch sehen wir jedoch die ausschließliche Ausrichtung auf private Neuzulassungen. Der Neuwagenmarkt wird überwiegend durch Firmen- und Flottenkunden getragen, während private Haushalte – insbesondere mit geringerem Einkommen – häufig Gebrauchtfahrzeuge nutzen. Eine Förderung, die sich nur auf private Neuwagen konzentriert, greift daher aus Sicht des BDL zu kurz. Zielführender wäre eine Förderung junger Gebrauchtfahrzeuge. Der BDL wird diese Position weiterhin gegenüber der Bundesregierung vertreten.

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Austausch mit dem BMV zu Elektromobilität und Förderprogrammen

Der BDL hat sich am 8. Januar 2026 mit Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zum Expertenforum für klimafreundliche Mobilität und Infrastruktur und dessen Arbeitsbericht ausgetauscht. Das Expertenforum hatte darin die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen mit Blick auf die Treibhausgasminderung im Verkehrssektor positiv bewertet. Zugleich formulierte das Gremium leasingspezifische Empfehlungen. Dazu zählen Finanzierung mittels Leasing und Mietkauf, klare Regeln für gewerblich genutzte Leasing-Fahrzeuge sowie Zuschüsse für Ladeinfrastruktur. BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen begrüßte die Ansätze und appellierte, Leasing in Förderprogrammen stärker zu berücksichtigen.

Das BMV stellte die Schwerpunkte für 2026 vor, darunter den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Wichtig seien Maßnahmen, die schnell wirken und einfach umzusetzen sind. Eine stärkere Nutzung der Förderprogramme soll ihre Wirkung besser messbar machen. Belastbare Zahlen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Ergänzend ordneten Geschäftsführer Dr. Martin Vosseler und die Ständige Vertreterin in Brüssel, Anja Gruhn, steuerliche Optionen und europäische Gesetzesvorhaben zur Elektromobilität ein. Sie betonten die Bedeutung von Praxiserfahrung und verlässlichen Rahmenbedingungen als Grundlage für weitere Gespräche.

Leasing-Markt – Zahlen und Fakten

Leasing-Branche 2025: Prognose auf Basis der Auftragseingänge

Die Leasing-Branche verzeichnet 2025 einen leichten Rückgang der Aufträge um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Während Leasing-Verträge mit 0,2 Prozent nahezu stabil blieben, sanken die Mietkauf-Verträge um 6,1 Prozent. Rückgänge bei Fahrrädern belasten die Stückzahlen, während Zuwächse bei Pkw diese weitgehend ausgleichen.

Trotz geringerer Stückzahlen steigen die Anschaffungsvolumina der Aufträge um 4,6 Prozent. Bei Leasing-Verträgen legen die aggregierten Asset-Werte um 5,1 Prozent zu, bei Mietkauf um 1,9 Prozent. Verzerrungen durch einzelne Großinvestitionen im Segment Luft-, Schienen- und Wasserfahrzeuge sind dabei zu berücksichtigen. Bereinigt um diese liegt das Wachstum niedriger.

Deutliche Wertzuwächse zeigen sich bei Pkw, Medizintechnik, IT sowie erneuerbaren Energien. Dagegen bleibt die Investitionsneigung bei Produktionsmaschinen, Bau- und Agrartechnik schwach.

Hinweis: Alle Angaben basieren auf den gemeldeten Auftragseingängen 2025 und stellen eine Prognose dar. Die finalen Jahreszahlen nach bilanziertem Geschäft werden im IW-Marktbericht Mitte März veröffentlicht.

Weitere Details im Rundschreiben

ifo Geschäftsklima Leasing: Lage schwächer, Erwartungen orientierungslos

Zum Jahresbeginn 2026 hat sich das Geschäftsklima in der Leasing-Branche weiter abgeschwächt. Der ifo Geschäftsklimaindex ging im Januar auf 8,9 Punkte zurück, nach 9,6 Punkten im Dezember. Haupttreiber war die spürbar schlechtere Einschätzung der aktuellen Geschäftslage, die von 21,6 auf 17,5 Punkte sank. Die Geschäftserwartungen verbesserten sich leicht und stiegen von –1,7 auf +0,7 Punkte. 
In der Gesamtschau handelt es sich dabei nicht um eine Trendwende, sondern um eine kurzfristige Gegenbewegung innerhalb eines weiterhin schwachen Umfelds. Die operative Lage verliert an Dynamik, während sich die Erwartungen lediglich von zuvor sehr niedrigem Niveau etwas erholen. Ein nachhaltiger Stimmungsumschwung lässt sich daraus nicht ableiten.

Zum ifo Geschäftsklima Leasing

Leasing in den Medien

Energie und Mobilität wachsen zusammen

Elektrifizierung, neue Nutzungsmodelle und digitale Dienste verändern die Art, wie Unternehmen Mobilität organisieren und finanzieren. Energie- und Mobilitätssysteme greifen dabei zunehmend ineinander.

In einem Statement im „Forum der Akteure“ der aktuellen Ausgabe „Energie und Mobilität“ des impact media Verlags ordnet Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen diese Entwicklung ein. Leasing wird als verbindendes Element sichtbar. Es ermöglicht Investitionen, verteilt Risiken und beschleunigt die Einführung neuer Technologien. Das gilt insbesondere für die Elektromobilität und perspektivisch für Anwendungen wie Vehicle-to-Grid. Zugleich weist sie darauf hin, dass politische Förderinstrumente ihre Wirkung nur dann entfalten können, wenn sie die betriebliche Realität berücksichtigen. Ohne die Einbindung von Leasing bleiben viele Programme hinter ihrem Potenzial zurück.

Das vollständige Statement findet sich auf Seite 8 der Ausgabe „Energie und Mobilität“, die u.a. im Dezember 2025 der „WELT am Sonntag“ beigelegt war.

Wie Investitionen wieder in Gang kommen

Deutschland startet erneut mit einem ausgeprägten Investitionsstau ins Jahr 2026. In einem Gastbeitrag für die Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen analysiert Dr. Claudia Conen, warum der Wachstumsmotor in Deutschland weiter stottert und welche Rahmenbedingungen Investitionen bremsen.

Conen sieht die Investitionsschwäche nicht als konjunkturelles Phänomen, sondern als strukturelles Problem. Private Unternehmensinvestitionen bleiben aus, obwohl Transformation und Modernisierung hohe Mittel erfordern. Staatliche Programme könnten Impulse setzen, die Lücke aber nicht schließen. Stattdessen führten Regulierung, Bürokratie und lange Genehmigungsverfahren zu Verzögerungen.

Zentrale Aussage des Beitrags: Investitionen entstehen dort, wo Unternehmen verlässliche Entscheidungsräume haben. Marktorientierte Finanzierungsformen wie Leasing könnten Investitionen erleichtern, wenn die politische Detailsteuerung zurücktritt und Prozesse praktikabler werden.

Jahresbericht 2026: Kundenbeispiele aus dem Handwerk gesucht

Für den kommenden Jahresbericht stellen wir das Zusammenspiel von Leasing und Handwerk in den Mittelpunkt. Gezeigt werden soll, wie Leasing Investitionen ermöglicht, Wettbewerbsfähigkeit stärkt und Handwerksbetriebe konkret unterstützt. Zudem wollen wir die Handwerksbranche stärker für Leasing-Lösungen gewinnen und den Mehrwert von Leasing zusätzlich in den Handwerksmedien kommunizieren. 

Dafür bitten wir um Ihre Mitwirkung:

  • Kundenbeispiele aus dem Handwerk – unabhängig von Betriebsgröße oder Investitionsvolumen

  • Kurze Statements aus Ihren Häusern zur Bedeutung des Handwerks im Leasing

  • Beiträge von Young Professionals, schriftlich oder per kurzem Video

Eine Beteiligung bietet Sichtbarkeit im Jahresbericht und in der begleitenden Kommunikation sowie nutzbare Inhalte für die eigene Öffentlichkeitsarbeit.

Einsendeschluss für alle Beiträge ist der 30. März 2026. Fragen beantwortet gerne Heike Schur

Alle Informationen und eine Orientierungshilfe zu Handwerksbranchen finden Sie im Rundschreiben

Themenplan zu Leasing-Veröffentlichungen 2026

Tageszeitungen und Fachzeitschriften planen für 2026 Ausgaben zu verschiedenen Themenschwerpunkten. Wir haben die geplanten Sonderveröffentlichungen zu Leasing und Mittelstandsfinanzierung sowie die Kontaktdaten zu den Redaktionen im Themenplan 2026 zusammengestellt.

Zum Rundschreiben mit Themenplan

Leasing-Termine

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25. Forum Mittelstand – exklusiv für Leasing-Gesellschaften
26. März 2026, ZDH-Meistersaal in Berlin 
„Leasing im Handwerk" 

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50. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
6./7. Mai 2026 in Potsdam
Vorankündigung, Leasing-Treff und Hotelzimmer

4. Forum Nachhaltigkeit
17. Juni 2026 in Berlin

9. Forum Digitalisierung
15. Oktober 2026 in Berlin

BDL-Akademie

BDL-Switch: Die digitale Zukunft. Strategisch denken. Praktisch umsetzen. 

– Exklusiv für Leasing-Gesellschaften im BDL – 
Freitag, 13. Februar 2026, von 11:00 bis 12:00 Uhr (Online)
Peter Krause, Invigors, und Francois-Xavier Roth, CEO Invigors Digital

Die Digitalisierung verändert die Leasing-Branche – schneller und tiefgreifender als je zuvor. INVIGORS Digital verbindet strategische Weitsicht mit praxisnaher Expertise in Project Leadership, Business Analysis, System Integration, Data Migration, Solution Testing und Lifecycle Support. In der ersten Ausgabe 2026 der BDL-Switch stellt Invigors vor, wie sie Digitalisierungsprojekte zum Erfolg führen.

Anmeldung für Leasing-Gesellschaften

Kompetenzen aufbauen: Seminarprogramm 2026 

Qualifizierte Mitarbeitende sind zentral für ein leistungsfähiges Leasing-Geschäft, kontinuierliche Weiterbildung gewinnt dafür weiter an Bedeutung. Im Fokus des neuen Seminarprogramms der BDL-Akademie stehen Ausbildungs- und Fortbildungsangebote rund um das Geschäftsmodell Leasing – von Grundlagen über Aufbaumodule bis hin zu Spezialisierungen.

Das Grundlagenseminar „Mobilien-Leasing“ führt in zivilrechtliche, steuerliche, betriebswirtschaftliche und aufsichtsrechtliche Aspekte ein. Neu ist die weitere Differenzierung in der Grundlagenvermittlung: Ein vollständig digitaler Selbstlernkurs ist jederzeit belegbar und kann alternativ zum bewährten kombinierten Online- und Präsenzkurs belegt werden.

Die Aufbauseminare vertiefen Leasing-Wissen, unter anderem zu Rechts- und Steuerthemen, betriebswirtschaftlichen und regulatorischen Fragen sowie Nachhaltigkeit. Erweitert wurden die Kurse zur Betrugsprävention.

Ergänzend sind die Ausbildung zum „Fachmann/-fachfrau für Leasing (IHK)“ und der zweijährige berufsbegleitende Studiengang an der VWA Freiburg im Angebot.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Viele Seminare sind nach Rücksprache mit der BDL-Geschäftsstelle auch als Inhouse-Seminar buchbar.

Weitere Informationen im Rundschreiben

 

Der BDL sucht kluge Köpfe fürs Berliner Team

Wir stellen ein: Referatsleitung Betriebswirtschaft und Regulatorik (m/w/d) 

Für unsere Verbandsgeschäftsstelle in Berlin besetzen wir die Position der Referatsleitung Betriebswirtschaft und Regulatorik (m/w/d). 
Zu den Tätigkeiten gehören:

  • Monitoring, Analyse und Begleitung von Gesetzgebungsprozessen
  • Entwicklung von Verbandspositionen und Erarbeitung von Stellungnahmen
  • Leitung von Gremien und Fachaustausch
  • Fachaustausch mit Wirtschaftsprüfern und Bankenaufsicht
  • Begleitung der Mitglieder in fachspezifischen Themen

Die Position bietet Gestaltungsspielraum in einem motivierten und engagierten Team, Unterstützung bei fachlichen und beruflichen Zielen sowie einen modernen Arbeitsplatz in Berlin mit der Möglichkeit zum mobilen Arbeiten.

Wer kennt jemanden, der jemanden kennt....? 

Hier finden Sie weitere Informationen zur Stelle 

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