BDL aktuell – Ausgabe August 2024
Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitglieder
Leasing konkret
BaFin-Jahresgespräch
BDL-Präsident Kai Ostermann und Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen nutzten das BaFin-Jahresgespräch am 5. August 2024, um Raimund Röseler, BaFin-Exekutivdirektor, und Frauke Menke, BaFin-Abteilungsleiterin BA 1, die aktuelle Situation der mittelständische Leasing-Branche sowie die Relevanz von Leasing für die Transformationsfinanzierung vorzustellen. Sie gingen dabei insbesondere auf die regulatorischen Herausforderungen und Belastungen u. a. durch DORA/FinmadiG ein. Die Notwendigkeit von Proportionalität und Differenzierung in der Leasing-Aufsicht wurde herausgestellt und die Bedeutung des konstruktiven Dialoges im Rahmen der Fachgespräche hervorgehoben. Die BaFin hob ihrerseits die Relevanz einer soliden Governance-Struktur in den Leasing-Gesellschaften hervor, zu der der BDL Unterstützung leisten könne. Den nächsten Gesprächskreis Leasing und Factoring kündigte die BaFin für Frühjahr 2025 an.
Bundesregierung verabschiedet Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes
Das vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzgebungsvorhaben enthält u. a. folgende für die Leasing-Branche relevante Maßnahmen: Inflationsanpassung steuertariflicher Eckwerte, verlängerte degressive AfA bis Ende 2028 mit max. 25 Prozent, erweiterte Sammelabschreibung, vereinfachte Dokumentationspflichten für GWG und die Wiederaufnahme der erweiterten Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen. Das Gesetzesvorhaben trug bisher den Arbeitstitel „Zweites Jahressteuergesetz 2024“ und wurde mit dem Kabinettsbeschluss umbenannt. Generell dürfte die Zustimmung der Länder im Bundesrat eine nicht unerhebliche Hürde für das Steuerfortentwicklungsgesetz darstellen. Denn die vorgeschlagenen Maßnahmen sind bei voller Jahreswirkung mit Steuermindereinnahmen von rund 21 Mrd. Euro verbunden, von denen rund 7,6 Mrd. Euro auf die Länder und mehr als 4,8 Mrd. Euro auf die Kommunen entfallen. Der BDL wird das Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und über neue Entwicklungen informieren.
Aktualisierung des BDL-Leitfadens zum Verbraucherschutzrecht
Der Rechtsausschuss des BDL hat den Leitfaden zum Verbraucherschutzrecht aufgrund zahlreicher neuer Entwicklungen in der Rechtsprechung umfassend überarbeitet. Änderungen gibt es insbesondere beim Kilometerleasingvertrag; hinzu kommen neue Anforderungen an Pflichtangaben wie Verzugszins, Vorfälligkeitsentschädigung und Beschwerdeverfahren. Der Beginn der Widerrufsfrist wird neu geregelt. Außerdem gibt es Anpassungen in den Bereichen Verwirkung und Rechtsmissbrauch. Die Definitionen für Fernabsatz und Außergeschäftsraum wurden aktualisiert, ebenso die Regelungen für Bürgschaften. Im elektronischen Geschäftsverkehr gelten nun zusätzliche Pflichten. Weiterhin wurden die Vorschriften zur Verbraucherschlichtung geändert. Das SECCI (Standardisiertes Europäisches Verbraucherkreditinformationsblatt) umfasst nun auch Änderungen zu Verzugszins, Widerrufsinformation und der OS-Plattform (Online-Streitbeilegung).
Zum Rundschreiben mit neuem Leitfaden
Neuregelung der Risikogewichtung im Kreditrisikostandardansatz
Ab 2025 gibt es ein neues Regime der Risikobewertung von Leasing-Gesellschaften. Die Neuregelung von Artikel 121 CRR führt zum Wegfall des Sitzlandprinzips. Die BaFin bestätigte anlässlich des fortschreitenden Basel-III-Prozesses erneut, dass Leasing-Gesellschaften vergleichbar robust reguliert sind wie CRR-Institute. Im Gegensatz zu den Eigenmittelvorschriften bei Banken trägt in der Leasing-Branche vor allem das von der BaFin anerkannte Substanzwertverfahren dazu bei. Die Risikobewertung im Kreditrisikostandardansatz von 40 Prozent RWA ist möglich gem. Artikel 121 Abs. 2 CRR.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
BaFin-Rundschreiben zu Hochrisiko-Staaten
In einem Rundschreiben informiert die BaFin über Drittstaaten, die aufgrund strategischer Mängel in der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).
BDL nimmt Stellung zum BaFin-Entwurf für Geldwäschegesetz
Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ (AuA AT) zur Konsultation gestellt. Der BDL nimmt Stellung und kritisiert insbesondere die Verschärfung der Sorgfaltspflichten. Wir fordern, die geringe geldwäscherechtliche Relevanz des Leasing-Sektors sowie dessen Besonderheiten in der Verwaltungspraxis stärker zu berücksichtigen. Die neuen Hinweise sollen ab 2025 gelten. Sie ersetzen die Fassung von 2021 und sind für alle nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten verbindlich, die der Aufsicht der Bundesanstalt unterliegen.
Leasing in der Politik
Leasing verlässlicher Partner des Mittelstands
Wie sieht es künftig mit Fachkräften und Einwanderung aus, mit der Digitalisierung der Verwaltung, der Zukunft unserer Rente oder der Unternehmensfinanzierung? Durch Basel III steigt ab 2025 die Eigenkapitalunterlegung bei Banken. Als Folge werden Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung von nicht gerateten Unternehmen wesentlich teurer. Wie kann die Bundesregierung dagegenhalten? Gibt es Vorbild-Ideen aus anderen EU-Mitgliedstaaten? Die Leasing-Branche finanziert mit mehr als 1/4 aller Ausrüstungsinvestitionen den deutschen Mittelstand und bleibt weiterhin verlässlicher Partner ihrer mittelständischen Kunden. BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen nutzte die Diskussionen auf der JETZT-Dialogtour von Bundesfinanzminister Christian Lindner am 5. August in Potsdam, um die Stärken von Leasing für den Mittelstand hervorzuheben.
Leasing stärker in den Fokus rücken
Uwe Becker, Staatssekretär im hessischen Finanzministerium und bis Januar 2024 Mitglied im Europäischen Ausschuss der Regionen, erläutert im Jahresbericht des BDL die Herausforderungen für Europa. Er betont die Rolle von Kommunen und Regionen im Transformationsprozess. Zur Finanzierung werden neben erheblichen privaten Investitionen auch innovative Finanzierungsmodelle und -formen erforderlich sein. Leasing könnte dabei eine zunehmend wichtige Rolle spielen.
Leasing-Markt – Zahlen und Fakten
1. Halbjahr: Positiver Wachstumstrend bei Auftragseingängen
Die Auftragseingänge in der Leasing-Branche im ersten Halbjahr 2024 zeigen ein positives Bild. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg die Anzahl der Neuverträge um 10,2 Prozent. Während Leasing-Verträge mit 10,0 Prozent zulegen konnten, stieg die Anzahl der Mietkauf-Verträge um 13,2 Prozent. Das Neugeschäftsvolumen der Aufträge entwickelte sich mit 7,8 Prozent etwas schwächer gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Mietkauf konnte mit 9,0 Prozent den größeren Anstieg verbuchen, während Leasing um 7,9 Prozent wuchs. Das starke Wachstum im Kfz-Sektor geht vermutlich mit höheren Rabatten einher, da die Anzahl neuer Verträge mit 10,1 Prozent über dem Wachstum der Anschaffungswerte liegt (8,1 Prozent).
Weitere Informationen im Rundschreiben
ifo Geschäftsklima Leasing: Juli bringt Ernüchterung nach optimistischem Juni
Das ifo Geschäftsklima für die Leasing-Branche hat im Juli 2024 einen erheblichen Rückschlag erlitten. Nach revidierten 14,9 Punkten im Juni fiel der Index deutlich auf -2,5 Punkte. Die Bewertung der aktuellen Lage sank von 29,4 auf 22,6 Punkte, während die Erwartungskomponente von 1,4 auf -24,7 Punkte abstürzte. Damit folgt die Leasing-Wirtschaft der negativen Entwicklung der Gesamtwirtschaft.
Leasing in den Medien

Leasing-Wirtschaft stärkt Zukunftsfestigkeit des Mittelstands
Die Kommunikation der Inhalte des Jahresberichts des BDL standen in den vergangenen Wochen im Fokus der Öffentlichkeitsarbeit. Journalisten nutzen die Kundenbeispiele aus dem Jahresbericht, um daraus Anregungen für weitere Recherchen zu gewinnen. Die Inhalte des Berichts unter dem Motto „Leasing unterstützt die Transformation in der Region" wurden u. a. mittels Presseinformation, einer Sonderausgabe des Newsletters „Leasingnews" und kontinuierlicher Posts auf Social Media verbreitet. Gleichzeitig diente unsere Presseinformation dazu, die Forderungen des BDL zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts zu vermitteln.
Leasing-Termine

Anmeldung
24. Forum Mittelstand
10. September 2024 in Berlin
– Exklusiv für Leasing-Gesellschaften im BDL
Einladung und AnmeldungLeaseurope-Jahrestagung 2024
3./4. Oktober 2024 in Alicante
Weitere Informationen und Programm
Save-the-Date
- 47. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
13./14. November 2024 in Dresden
Vorankündigung, Leasing-Treff und Hotelzimmer
- 48. Mitgliederversammlung und Leasing-Treff
7./8. Mai 2025 in Bremen
BDL-Akademie
ESG-Toolbox zur „ESG-Suite“ von zeb
- 13. September 2024, 11:00 bis 12:00 Uhr
Referent: Lars Meyer, Senior Manager zeb
Thema: „ESG-Toolsuite“ – ein Tool zur technischen Umsetzung der EU-Taxonomie mit Funktionen, um Treibhausgas-Abbaupfade zu ermitteln und physische und transitorische Risiken zu berechnen.
— Exklusiv für Leasing-Gesellschaften im BDL —
Weitere Informationen und Anmeldung
Seminar zur Nachhaltigkeit
- 20./21. November 2024, Seminar für Leasing-Gesellschaften, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, Berlin
Thema: Nachhaltigkeit – Offenlegung und Berichterstattung
Referenten: Sebastian Bader, msg for banking ag, und Thomas Schmidt, RS&M
Weitere Angebote der BDL-Akademie
- Online-Seminar zur Refinanzierung von Leasing-Gesellschaften
20. September 2024, 9:00 - 12:00 Uhr, via Teams (Anmeldung) - Zivilrechtliche Fragen zum Mobilien-Leasing
21./22. Oktober 2024 in Siegburg - Insolvenzrecht mit Bedeutung für das Mobilien-Leasing
7. November 2024 in Siegburg - Ertrags- und Kostenmanagement einer Leasing-Gesellschaft
27./28. November 2024 in Frankfurt a.M. - Risikomanagement und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
11./12. Dezember in Berlin
Anmeldemöglichkeiten und Infos zu den Seminaren auf der BDL-Website.
In eigener Sache

Herzlich willkommen!
Wir freuen uns über neue assoziierte Mitglieder im BDL:
- Utilitas GmbH – Consultant / Sonstige
- Europcar Mobility Group / EMobG Services Germany GmbH – Mobilitätsdienstleister (Mietwagen, AutoAbo, E-Mobilität, etc.)
- Roland Berger GmbH – Consultant / Seminarveranstaltungen
- Basikon – IT
- Raiffeisen Landesbank Vorarlberg mit Revisionsverband eGen, – Bank/Sparkasse, Finanzdienstleister
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