BDL aktuell – Ausgabe April 2024

Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitglieder


Leasing konkret

Wachstumschancengesetz verabschiedet – Impulse fehlen 

Der Bundesrat hat dem vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Kompromissvorschlag zugestimmt, das Wachstumschancengesetz kann in Kraft treten. Jedoch fällt das vom Vermittlungsausschuss angepasste Entlastungsvolumen im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf deutlich geringer aus und lässt wichtige Impulse für Wachstum vermissen. So wurde die geplante Investitionsprämie für Klimaschutzinvestitionen gestrichen. Änderungen gibt es bei der Besteuerung von elektrischen Dienstwagen: Die Listenpreisbegrenzung für die ermäßigte Dienstwagenbesteuerung reiner Elektrofahrzeuge wird auf 70.000 Euro angehoben, die Reichweitengrenze für Hybridfahrzeuge von 80 km beibehalten.

Der BDL wird auf weitere Entlastungen für Unternehmen dringen, um auf ein international wettbewerbsfähiges steuerliches Umfeld hinzuwirken.

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Nachhaltigkeit: Konsultation zum CSRD-Gesetzentwurf gestartet

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, mit dem die EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Inhalte sollen 1:1 aus der EU-Richtlinie übernommen werden. Damit werden Leasing-Gesellschaften künftig unter die Berichterstattungspflicht fallen, wenn sie im bilanzrechtlichen Sinne als große Unternehmen gelten, d. h. zwei der drei folgenden Kriterien in dem zu berichtenden Geschäftsjahr erreichen: ­

  • 40 Mio. Euro Umsatzerlöse (Erhöhung auf 50 Mio. Euro vorgesehen), und/oder ­
  • 20 Mio. Euro Bilanzsumme (Erhöhung auf 25 Mio. Euro vorgesehen), und/oder­
  • 250 Arbeitnehmer.

Der BDL bringt sich – gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden – in das Gesetzgebungsverfahren aktiv ein und setzt sich u. a. weiterhin für ein angemessenes Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Umsatzerlöse ein. 

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Gruppenversicherungen: FG Köln entscheidet zugunsten der Leasing-Gesellschaft 

In einem aktuellen Urteil hat sich das Finanzgericht (FG) Köln mit dem Fall einer Leasing-Gesellschaft auseinandergesetzt, die gegen die Besteuerung eines zusätzlichen Verkaufsaufschlags geklagt hatte. Dieser Aufschlag wurde den Endkunden für die Teilnahme an einer Gruppenversicherung berechnet, die von der Leasing-Gesellschaft abgeschlossen wurde. Die Besteuerung basierte auf einer Verwaltungsauffassung, die sich auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aus dem Jahr 2017 stützt. Der BDL hatte wiederholt dagegen interveniert. 

Das Gericht hat in seinem Urteil gegen diese Auffassung entschieden und somit der Leasing-Gesellschaft Recht gegeben. Die Finanzverwaltung, die in diesem Fall unterlegen ist, hat daraufhin Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Die Entscheidung des BFH wird nun mit Spannung erwartet.

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BFH-Urteil stärkt Position von Grundstücksunternehmen: Ein Schritt hin zur praxisgerechteren Anwendung der Gewerbesteuerbefreiung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Rechte von Steuerpflichtigen gestärkt, insbesondere von Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten. Dies betrifft die Anwendung von Paragraf 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG), der unter bestimmten Voraussetzungen eine Gewerbesteuerfreiheit für diese Unternehmen vorsieht.

Im Kern des Urteils standen zwei wesentliche Fragen: Zum einen, ob die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen als kürzungsschädlich einzustufen ist, und zum anderen, unter welchen Bedingungen der „eigene Grundbesitz“ eines Steuerpflichtigen als solcher anerkannt wird. Diese Klärungen sind insbesondere für das Immobilien-Leasing von großer Bedeutung.

Der BFH bestätigt mit diesem Urteil die Tendenz zu einer praxisnahen und realitätsbezogenen Interpretation der gesetzlichen Vorschriften. Für Unternehmen, die im Bereich des Immobilien-Leasing tätig sind, stärkt das Urteil ihre Position im Hinblick auf die Gewerbesteuerbefreiung.

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Leasing in der Politik

Wie können ESG-Berichtspflichten für den Mittelstand praktikabel ausgestaltet werden?

Der BDL bringt sich im Rahmen der EFRAG-Konsultation aktiv in der Gestaltung einer freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtspflicht von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ein, speziell bei der Entwicklung von Standards zur Vereinfachten Berichterstattung für kleine und mittelgroße Unternehmen (VSME-Standard). Mit Vertretern aus Finanz- und Realwirtschaft, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Bundesministerium der Justiz (BMJ) und Bundesfinanzministerium (BMF), dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Aufsicht tauschte sich der BDL auf der 3. Expertenrunde zum Entwurf der ESG-Berichtsstandards aus. Mit dabei waren auch Vertreter des Deutschen Rechnungslegung Standards Committees (DRSC) und des Rats für Nachhaltige Entwicklung (RNE) sowie des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). 

Als BDL begrüßen wir einen einheitlichen Standard, der in der Praxis für alle Stakeholder praktikabel ist. Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen wir jedoch im Umfang der Berichtsinhalte. Die Ausgestaltung muss wesentlich einfacher werden. Keinesfalls brauchen wir eine Ausweitung der Prüfungsrelevanz auf die freiwillige Berichterstattung. 

In Kooperation mit dem Spitzenverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat der BDL eine Testphase ins Leben gerufen, um zu prüfen, welche ESG-Daten im Leasing-Sektor von KMU ohne größere Hürden ermittelt werden können und an welchen Stellen der EFRAG-Vorschlag nicht mehr praktikabel ist. Der BDL brachte die Perspektiven und Bedürfnisse der Leasing-Branche in den Entwicklungsprozess ein, insbesondere beim Aufbau einer staatlichen ESG-Datenbank. 

Bundestag lehnt Antrag zum Hochlauf der Elektromobilität ab

Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Hochlauf der Elektromobilität nicht gefährden – Gewerbliche Förderung beim Umweltbonus wieder einführen“ mit den Stimmen der Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt. Die Unionsfraktion hatte gefordert, die gewerbliche Förderung von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen (FC) einschließlich des gewerblichen Leasing im Umweltbonus bis zum Inkrafttreten der Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge gemäß Paragraf 7c Einkommensteuergesetz wieder uneingeschränkt zuzulassen. 

BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen: „Die Transformation des Verkehrs bedarf staatlicher Unterstützung. Daher bedauern wir es sehr, dass die Bundesregierung den Antrag zum Hochlauf der Elektromobilität abgelehnt hat. Leasing hat im Zusammenspiel mit Fördermitteln für einen Boom der E-Autos gesorgt. Dieser wurde mit dem vorzeitigen Einstellen der Investitionsprämie jäh gestoppt. Wenn die Bundesregierung ihre Klima-Ziele erreichen will, muss sie die Dekarbonisierung des Verkehrs weiter fördern.“

Leasing-Markt – Zahlen und Fakten

ifo Geschäftsklima Leasing: Licht am Ende des Tunnels?

Im März 2024 hat sich das ifo Geschäftsklima Leasing leicht verbessert: Der Branchenindex kletterte von 3,4 auf 3,6 Punkte. Während sich die Bewertung der aktuellen Lage von 40,8 auf 35 Punkte verschlechterte, hellten sich die Erwartungen von -28,3 auf -23,5 Punkte auf. Im Vergleich dazu verzeichnete der Gesamtindex des ifo Geschäftsklimas in der deutschen Wirtschaft einen stärkeren Anstieg von 85,7 auf 87,8 Punkte, mit Verbesserungen in der Einschätzung der gegenwärtigen Lage sowie den Erwartungen.

Weitere Informationen 

Leasing in den Medien

Perspektiven des Fahrzeugleasing und Kommunalleasing

Anlässlich der Veröffentlichung der Leasing-Marktzahlen fragten die Medien verstärkt nach den Perspektiven des Fahrzeugleasing. Die Verkehrsrundschau befragte die BDL-Hauptgeschäftsführerin über den Nutzfahrzeugmarkt, Flottenmanagement interessierte die Entwicklung beim Autoleasing, Der Bauunternehmer ging auf die Entwicklung des Leasing-Marktes ein und die Wirtschaftswoche schrieb über die Bedeutung des Leasing für den Fahrradmarkt.

In einem Namensbeitrag „Leasing: die unterschätzte Finanzierung für Kommunen" in den Kommunalpolitischen Blättern beleuchtet Dr. Claudia Conen die Herausforderungen des Kommunalleasing sowie die Chancen für Kommunen, Städte und Gemeinden.  

REMINDER: BDL braucht Ihre Kundenbeispiele und Experten-Statements zum Leasing mit mittelständischen Unternehmen und KMU 

Bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Leasing-Branche konzentriert sich der BDL in diesem Jahr auf die Unterstützung von mittelständischen Unternehmen und KMU: „Leasing unterstützt Investitionen am Standort". Diese Aussage wollen wir mit Ihren Kundenbeispielen und Ihren Statements in unserem Jahresbericht belegen. Willkommen sind auch Beispiele und Statements zu Investitionen in Städten, Gemeinden und Kommunen sowie kommunalen Unternehmen. Mit Ihren konkreten Investitionsbeispielen und Statements zur Unterstützung von mittelständischen Unternehmen werden Sie als Leasing-Gesellschaft im Jahresbericht positiv sichtbar. Zugleich unterstützen Sie die Aussagen der Leasing-Branche bei Politik, Medien, Multiplikatoren und Öffentlichkeit. Auch in diesem Jahr wollen wieder den Leasing-Nachwuchs zu Wort kommen lassen, um Leasing-Gesellschaften als attraktiven Arbeitgeber in einer spannenden und zukunftsträchtigen Branche darzustellen.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung der BDL-Öffentlichkeitsarbeit und Ihr Feedback bis zum 6. Mai 2024 (verlängert). Alle Informationen im Rundschreiben, Ihre Fragen beantwortet gerne Heike Schur.

Leasing-Termine

Anmeldung ab sofort 

Save-the-Date 2024

BDL-Akademie

Seminare zu Nachhaltigkeit, ESG und Cybersecurity – exklusiv für Leasing-Gesellschaften 

  • 19. April 2024, Switch zu Cybersecurity - Managed Detection & Response
    Referent: Ramon Weil, Secuinfra GmbH
    Information und Anmeldung
  • 26. April 2024, ESG-Toolbox mit Update zur Wesentlichkeitsanalyse, Online 
    Referent: Dr. Wolfram Heger, Dr. Heger + Experten GmbH 
    Anmeldung
  • 4./5. Juni 2024, Seminar für alle Leasing-Gesellschaften, Frankfurt am Main
    Thema: 7. MaRisk Novelle – Umgang mit ESG-Risiken
    Referenten: Sebastian Bader, msg for banking ag, und Thomas Schmidt, RS&M
    Anmeldung
  • 20./21. November 2024, Seminar für Leasing-Gesellschaften, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, Berlin
    Thema: Nachhaltigkeit - Offenlegung und Berichterstattung
    Referenten: Sebastian Bader, msg for banking ag, und Thomas Schmidt, RS&M
    Anmeldung

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