BDL aktuell - Ausgabe Juni 2021
Informationen rund um die Leasing-Wirtschaft für BDL-Mitgliedsunternehmen
Leasing konkret
Änderungen des KWG zu Auslagerungen treten 2022 in Kraft
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit treten die Neuregelungen im KWG bezüglich Auslagerungen zum 1. Januar 2022 in Kraft. Der BDL hatte während des Gesetzgebungsverfahrens Stellung genommen und mit Blick auf eine risikoadäquate Regulierung der Leasing-Branche die geplanten Verschärfungen zu Auslagerungen im KWG kritisiert. Unserem Petitum, dass diese Neuregelungen keine Anwendung auf Leasing-Gesellschaften finden dürfen, wurde zwar nicht gefolgt, aber die neuen Anforderungen im KWG wurden in puncto Differenzierung der Wesentlichkeit der Auslagerung entschärft. Dadurch dürfte sich der Dokumentationsaufwand für Leasing-Gesellschaften reduzieren.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
Transparenzregister-Finanzinformationengesetz Geldwäsche verabschiedet
Das „Transparenzregister-Finanzinformationengesetz Geldwäsche (TraFinG GW)“ wurde Ende vergangener Woche im Bundestag verabschiedet. Der BDL begrüßt die in diesem Gesetz avisierte Umstellung des Geldwäsche-Transparenzregisters von einem Auffangregister auf ein Vollregister und die Einführung einer elektronischen Schnittstelle für den automatisierten Datenabruf des wirtschaftlich Berechtigten. Der Gesetzgeber ist dem Petitum des BDL gefolgt und hat die Pflicht zur Erfassung sämtlicher fiktiver wirtschaftlich Berechtigter, die noch im Referentenentwurf des Gesetzes enthalten war, wieder gestrichen. Die übrigen Kritikpunkte des BDL wurden jedoch nicht gehört. So sieht das Gesetz insbesondere weiterhin die Pflicht vor, die Angaben des wirtschaftlich Berechtigten beim Vertragspartner selbst bzw. der für ihn auftretenden Person zu erheben, was eine große Herausforderung für digitale Antragsprozesse bedeutet. Die Anregung des BDL, den automatisierten Zugang zum Transparenzregister für externe Dienstleister wie Auskunfteien zu ermöglichen, die für die (privilegierten) Verpflichteten tätig werden, wurde vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Das Gesetz tritt – nach abschließender Beratung im Bundesrat – größtenteils zum 1. August 2021 in Kraft.
Verbraucherschutzrecht: Neue gesetzliche Musterwiderrufsinformation tritt am 15. Juni 2021 in Kraft
Das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. September 2019 (sog. Kaskadenverweis) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet. Das neue gesetzliche Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge und entgeltliche Finanzierungshilfen tritt damit am 15. Juni 2021 ohne Übergangsfrist in Kraft.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
EU-Konsultation zur Aufsicht: BDL fordert differenzierte Regulierung
Die EU-Kommission hat zur Funktionsweise der europäischen Finanzaufsichtsbehörden eine Konsultation durchgeführt, um Meinungen zu Änderungen bestehender Instrumente (z. B. Peer Reviews, Leitlinien), zur Übertragung neuer Aufgaben (z. B. Festlegung gemeinsamer strategischer Aufsichtsprioritäten) oder zu Änderungen der Governance einzuholen. Der BDL hat in seiner Antwort die Besonderheiten des Leasing-Geschäftsmodells hervorgehoben und gefordert, nationale Besonderheiten durch eine differenzierte Regulierung besser zu berücksichtigen.
Coronabedingte Sonderregelung in IFRS 16 verlängert
Die temporären Erleichterungen bei der bilanziellen Behandlung bestimmter COVID-19-bezogener Zahlungsvergünstigungen für Leasing-Nehmer nach IFRS 16 werden bis 30. Juni 2022 verlängert.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
Richtlinienvorschlag zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht eine weitgehende Novellierung der CSR-Richtlinie bereits für 2022 vor. Schwerpunkte sind die Ausweitung der Berichtspflichten zu Nachhaltigkeitsaspekten, die Erweiterung des Anwenderkreises sowie die Festlegung des Lageberichts als verpflichtenden Berichtsort.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
Leasing in der Politik
BDL macht sich weiter für Leasing-Kunden stark
Der BDL setzt sich weiter für Leasing-Kunden ein. Der Mittelstand braucht gerade jetzt, da Investitionen zurückgestellt wurden und seine Eigenkapitalbasis nach Corona geschwächt ist, Investitionsunterstützung. In einem Gespräch mit Dr. Ulrich Nußbaum, Staatssekretär beim BMWi, machten BDL, DIHK und ZDH deutlich, warum Leasing als Innovationsmotor ein überaus wichtiger Bestandteil des Finanzierungsmix für KMU ist und gegenüber anderen Finanzierungsformen nicht benachteiligt werden dürfte. „Regulatorische Anforderungen dürfen nicht zur Investitionsbremse werden. Mit Blick auf Digitalisierung und Nachhaltigkeitsziele steht der Mittelstand zusätzlich vor enormen Herausforderungen“, so Dr. Claudia Conen, Hauptgeschäftsführerin des BDL. Nußbaum sagte zu, die Öffnung weiterer Förderprogramme für Leasing zu prüfen. Die breit angelegte Initiative wird auch von Industrieverbänden unterstützt wie der Bauindustrie und dem Automobilverband VDA.
Positionen der Leasing-Wirtschaft zur Bundestagswahl
Der BDL fokussiert sich in den Positionen der Leasing-Wirtschaft zur Bundestagswahl auf die Rahmenbedingungen von KMU und die Bedeutung von Leasing für den Mittelstand. Konkret werden der Abbau von Bürokratie und die Anpassung der Regulatorik, ein attraktives Umfeld für Unternehmensinvestitionen in moderne Technologien, den Mobilitätswandel und Digitalisierungsmaßnahmen, die Verzahnung von Nachhaltigkeit mit Unternehmertum sowie ein angemessenes und modernes Steuerumfeld gefordert. Zudem gibt der BDL den politisch Verantwortlichen konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der geforderten Maßnahmen wie z. B. die Berücksichtigung von Leasing in den Förderprogrammen des Bundes und der Länder.
ZDH setzt sich in Wahlprüfsteinen für Leasing ein
In seinen Wahlprüfsteinen „Erwartungen des Handwerks“ zur Bundestagswahl setzt sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks unter der Überschrift „Finanzierung von Handwerksbetrieben sichern“ dafür ein, dass „Risikogewichte für Leasinggeschäfte bzw. für Immobilien-besicherte Darlehen nicht erhöht werden [dürfen], um die Finanzierungsmöglichkeiten von Handwerksbetrieben nicht weiter zu belasten.“ Der ZDH vertritt als Spitzenverband der deutschen Wirtschaft die Interessen von 1 Million Handwerksbetrieben mit mehr als 5,58 Millionen Beschäftigten und ca. 369.000 Auszubildenden.
Lieferkettengesetz trotz massiver Kritik verabschiedet
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet. Die Ausgestaltung des Sorgfaltspflichten-Gesetzes, mit dem Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der gesamten Lieferkette tragen sollen, wird in der Wirtschaft weiterhin stark kritisiert. Der BDL hatte sich einer Initiative von 30 Verbänden angeschlossen, die auf Nachbesserungen, u. a. in puncto Rechtssicherheit, Haftungsrisiken sowie überbordender Bürokratie, gedrängt hatten. Darüber hinaus hat der BDL in einer eigenen Stellungnahme gefordert, den Finanzsektor aus dem Anwendungsbereich herauszunehmen. Zwar gilt das Gesetz zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 bzw. 1.000 Beschäftigten, es besteht aber die Sorge, dass de facto alle Unternehmen trotz nicht beeinflussbarer Sachverhalte in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen werden.
Leasing-Markt – Zahlen und Fakten
Leasing-Geschäftsklima im Mai auf Dreijahreshoch
Der ifo-Geschäftsklimaindex für die Leasing-Branche springt im Mai auf ein Dreijahreshoch. Der Gesamtindex stieg deutlich von 17,1 (April) auf 29,5 Punkte. Besonders die aktuelle Lage bewerten die Leasing-Unternehmen mit 32,7 Punkten (April: 19,7 Punkte) signifikant besser als die Erwartungen mit 26,3 Punkten (April: 14,6 Punkte). Das Geschäftsklima spiegelt damit das – insbesondere im 2. Quartal – anziehende Neugeschäft der Branche wider.
Leasing-Wirtschaft gut ins Jahr gestartet
Das erste Quartal 2021 zeigt einen erfreulichen Jahresstart: Das Neugeschäft im Mobilien-Leasing (inklusive Mietkauf) ist gegenüber dem ersten Quartal 2020 um 3,5 Prozent gestiegen.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
Leasing in den Medien

Die Wiederwahl des BDL-Präsidenten Kai Ostermann nahm der BDL zum Anlass, mit einer Presseinformation politische Forderungen zu kommunizieren sowie die Bedeutung von Leasing als Investitionsmotor herauszustellen. Die Wiederwahl wurden von verschiedenen Medien aufgegriffen, u. a. von Börsen-Zeitung (€), Flotte, FLF, p&k. Zudem informierten u.a. die Börsen-Zeitung (€) und das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement AssCompakt über die Neugeschäftsentwicklung der Leasing-Wirtschaft.
Weiterhin ist das Thema SLB für die Presse interessant, u.a. befragte die Fachzeitschrift MM MaschinenMarkt für ihren Bericht „Raus aus der Krise: Auch ohne Bank schnell an Geld kommen“ (€) BDL-Hauptgeschäftsführerin Dr. Claudia Conen.
Leasing-Termine
21. Forum Mittelstand: „Durchstarten nach Corona“ (Livestream) am 23. Juni 2021 (nur für Leasing-Gesellschaften)
- Podiumsdiskussion mit Leasing-Geschäftsführern
- Rahmenbedingungen aus volkswirtschaftlicher Sicht, Dr. Jens-Oliver Niklasch (LBBW)
- Droht jetzt die Insolvenzwelle? Patrik-Ludwig Hantzsch (Creditreform)
- Aktuelle Refinanzierungssituation, Christina Brand (Nürnberger Leasing)
- Politische Rahmenbedingungen im Zeichen der Bundestagswahl, Sebastian Brehm, MdB (CDU/CSU)
- Digitalisierung des Risiko-Controllings, Dr.-Ing. Oliver Demetz (risklytics)
Weitere Informationen und Anmeldung im Rundschreiben.
20. Bundestagswahl 2021 – Was bedeuten die Wahlvorhaben für die Leasing- und Factoring-Branche? am 28. Juni 2021 (digital)
Eine Analyse der Wahlprogramme zeigt die Schwerpunkte der künftigen (Wirtschafts-)Politik. Wie sind diese aus Sicht von BDL und BFM zu bewerten:
- Was bedeuten die angestrebten Vorhaben für Geschäftsmodelle, Unternehmen und Kunden?
- Welche Rahmenbedingungen werden wesentlichen Einfluss auf die Branche haben?
- Welche Trends lassen sich für die Branche ableiten?
Weitere Informationen und Anmeldung im Rundschreiben.
BDL-Switch (nur für Leasing-Gesellschaften) am 16. Juli 2021
Schnittstellen zwischen Factoring und Leasing, Michael Ritter und Uwe Sablotny, Bundesverband Factoring für den Mittelstand e.V.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
Save-the-Date
- 6. Forum Digitalisierung: 15. September 2021 in Berlin
- 10. Fachtagung Leasing und Kreditwirtschaft: 6. Oktober 2021 in Berlin
- 41. Mitgliederversammlung 2021: 17./18. November 2021 in Bonn
BDL-Akademie
Aktuelle Informationen über das Weiterbildungsangebot der BDL-Akademie stehen auf der BDL-Website zur Verfügung. Das Seminarprogramm der BDL-Akademie zum Download.
In eigener Sache
Vorstand ernennt Mitglieder der BDL-Ausschüsse
Im Nachgang zur Wahl des BDL-Vorstandes auf der Mitgliederversammlung am 26. Mai 2021 hat nun der neue Vorstand die Mitglieder der fünf Ausschüsse des BDL (Betriebswirtschaft und Regulatorik, Bilanzen und Steuern, Finanzierungsfragen, Öffentlichkeitsarbeit und Public Affairs, Recht) für die Wahlperiode 2021/2024 ernannt. Auf der ersten Sitzung wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte jeweils den Ausschussvorsitz.
Der Erfolg der Arbeit des BDL lebt wesentlich vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitgliedsunternehmen und deren Vertreterinnen und Vertreter in den Verbandsgremien. Wir gratulieren allen Mitgliedern zu ihrer Ernennung, bedanken uns für die Bereitschaft, sich für die Belange der Leasing-Wirtschaft zu engagieren und freuen uns auf eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Weitere Informationen im Rundschreiben.
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